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   OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15   

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OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15 (https://dejure.org/2016,14258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.05.2016 - 2 B 308/15 (https://dejure.org/2016,14258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 (https://dejure.org/2016,14258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG i. d. F. v. 12. Mai 2009 § 19b SächsBG i. d. F. v. 18. Dezember 2013 § 162 VwGO § 123
    Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Ämtern in leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit hinsichtlich Bewährungseinschätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung von Ämtern in leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit hinsichtlich Bewährungseinschätzung

  • rechtsportal.de

    Übertragung von Ämtern in leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit hinsichtlich Bewährungseinschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    20 Mit der Vorschrift wollte der sächsische Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 25. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - juris) nachkommen, wonach die Übertragung von Ämtern in leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt (LTDrs. 5/12230 S. 263, 326).

    Allerdings war schon bei Aushändigung der Ernennungsurkunde an den Antragsteller bekannt, dass die Übertragung von Führungsfunktionen im Wege eines Beamtenverhältnisses auf Zeit verfassungsrechtlich unzulässig ist; der entsprechende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist am 25. Mai 2008 (2 BvL 11/07) ergangen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt (Beschl. v. 25. Mai 2008 a. a. O. Rn. 35):.

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Demgegenüber liegt lediglich eine grundsätzlich zulässige unechte Rückwirkung vor, wenn auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft eingewirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet wird (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 29. Februar 2012, 1 BvR 2378/10, juris, Rn 48 m. w. N.).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nur dann ausnahmsweise unzulässig, wenn kein angemessener Ausgleich zwischen dem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage, der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit und der grundrechtsgemäßen Ausgewogenheit erfolgt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. Februar 2012 a. a. O. Rn. 50).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Erst rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bietet die Gewähr dafür, dass das Berufsbeamtentum zur Erfüllung der ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 44, 249 ; 64, 367 ; 99, 300 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, Umdr. S. 21).

    Dazu gehört auch und vor allem, dass der Beamte nicht willkürlich oder nach freiem Ermessen politischer Gremien aus seinem Amt entfernt werden kann, denn damit entfiele die Grundlage für seine Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 7, 155 ).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Erst rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bietet die Gewähr dafür, dass das Berufsbeamtentum zur Erfüllung der ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 44, 249 ; 64, 367 ; 99, 300 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, Umdr. S. 21).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Erst rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bietet die Gewähr dafür, dass das Berufsbeamtentum zur Erfüllung der ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 44, 249 ; 64, 367 ; 99, 300 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, Umdr. S. 21).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Erst rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bietet die Gewähr dafür, dass das Berufsbeamtentum zur Erfüllung der ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 44, 249 ; 64, 367 ; 99, 300 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, Umdr. S. 21).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerwG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW 2000, 160; Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Das Bewusstsein seiner gesicherten Rechtsstellung soll die Bereitschaft des Beamten zu einer an Gesetz und Recht orientierten Amtsführung fördern und ihn zu unparteiischem Dienst für die Gesamtheit befähigen (vgl. BVerfGE 70, 251 ).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Erst rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bietet die Gewähr dafür, dass das Berufsbeamtentum zur Erfüllung der ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 44, 249 ; 64, 367 ; 99, 300 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, Umdr. S. 21).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerwG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW 2000, 160; Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 71.08

    Altersgrenze; Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit;

  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 2 B 208/15

    Konkurrentenstreit; Richter; Voreingenommenheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2011 - 6 B 895/11

    Einstweiliger Rechtsschutz einer Gesamtschuldirektorin auf vorläufiges Belassen

  • OVG Sachsen, 15.03.2016 - 2 A 359/14

    Regelbeurteilung; Fortbildungsvorschläge; Beurteilungskommission;

  • VG Dresden, 01.12.2011 - 11 K 320/08
  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 B 442/18

    Vorbehalt des Gesetzes; Ermächtigungsgrundlage; Einbeziehung der Noten für

    Läuft die Regelung rechtlich oder - wie hier die beabsichtigte Verwendung des vom Antragsteller begehrten vorläufigen Zeugnisses ohne Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung etwa bei Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz, die sich bei einer klagabweisenden (rechtskräftigen) Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig machen lässt - faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 -, juris und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 - , juris, jeweils Rn. 11 m. w. N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190).
  • OVG Sachsen, 04.02.2021 - 2 B 27/21

    Hochschulrecht; Durchführung Präsenzklausur; Lehrfreiheit

    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 -, juris und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris, jeweils Rn. 11 m. w. N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190).
  • OVG Sachsen, 16.02.2022 - 2 B 274/21

    Prüfung; Täuschung; Anscheinsbeweis

    Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 20.11.2023 - 2 B 194/23

    Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement; Geltung für Beamte

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160; Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.02.2022 - 2 B 381/21

    Corona; Schulbesuchspflicht; Testpflicht; Beurlaubung; Distanzunterricht

    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17- und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris; zuletzt Beschl. v. 6. Dezember 2021 - 2 B 196/21 - n. v.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 16.03.2017 - 2 B 242/16

    Vorwegnahmeverbot; Beamter; Ministerialrat; amtsangemessene Beschäftigung

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerwG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW 2000, 160; Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21

    Jahreszeugnis; Kopfnoten; Werturteil

    Läuft die Regelung rechtlich oder - wie hier die beabsichtigte Verwendung des vom Antragsteller begehrten vorläufigen Jahreszeugnisses ohne die Bemerkung "In den Pausen und im alltäglichen Umgang mit Erwachsenen entspricht dein Verhalten nicht immer den Anforderungen." bei Bewerbungen um eine Ausbildungsplatz, die sich bei einer klagabweisenden (rechtskräftigen) Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig machen ließe - faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 18.09.2023 - 2 B 111/23

    Amtsangemessene Beschäftigung

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160; Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.02.2022 - 2 B 334/21

    Oberschule; inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt lernen;

    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15

    Stellenbesetzung; stellvertretender Behördenleiter; Anlassbeurteilung

    In weiteren Entscheidungen (Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 12 und v. 27. März 2015 - 2 B 308/15 -, juris Rn. 11) betreffend die Ämter eines Leitenden Oberstaatsanwalts und eines Amtsgerichtsdirektors hat der Senat das genannte Anforderungsprofil ebenfalls für sachgerecht erachtet.
  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20

    Zulassung von Seiteneinsteigern/Lehrkräften zur berufsbegleitenden

  • OVG Sachsen, 05.12.2018 - 2 B 380/18

    Freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe der Grundschule; Zustimmung der

  • OVG Sachsen, 21.06.2019 - 2 B 179/19

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; allgemeinpolitische

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